Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule und zum Studium von bestimmten Studiengängen an einer Universität.
Sollten Sie im Verlauf der Qualifikationsphase feststellen, dass Sie das Ziel „Abitur“ nicht weiterverfolgen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben; hierfür müssen Sie (mindestens) zwei Halbjahre der Qualifikationsphase besucht haben.
Nachdem Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, schließt sich eine (mindestens) einjährige „ausreichende berufliche Tätigkeit […]“ (s. § 48 der OAVO) an, die unterschiedlicher Art sein kann (z.B. ein freiwilliges soziales Jahr).
Wenn Sie den schulischen und den praktischen Teil erfüllt haben, wird Ihnen von der Schule das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt.
Die konkret zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie in ihrer jeweils aktuellsten Form auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums; bei Fragen stehen Ihnen aber auch jederzeit Ihre Tutorinnen und Tutoren sowie die Oberstufenleitung zur Verfügung.